Veröffentlicht am: | 30.8.2025 |
ACHTUNG ÄRZTLICHE SACHVER ACHTUNG ÄRZTLICHE SACHVERSTÄNDIGE! Ab 1.6. höhere Vergütungen nach JVEG: M1 87.-, M2 98.-, M3 131.- ?. Dies wird von der Justiz nicht kommuniziert. Dreimonatsklausel: Rechnungen schnell nachbessern!