Verschiedenes

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Veröffentlicht am: 30.8.2025

Beschreibung

ACHTUNG ÄRZTLICHE SACHVER ACHTUNG ÄRZTLICHE SACHVERSTÄNDIGE! Ab 1.6. höhere Vergütungen nach JVEG: M1 87.-, M2 98.-, M3 131.- ?. Dies wird von der Justiz nicht kommuniziert. Dreimonatsklausel: Rechnungen schnell nachbessern!