Da unser Produkt AdMarkets weiterhin bestehen bleibt, aber keine größeren Funktionsänderungen erhält, setzen wir die Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) in mehreren Etappen um.
Wir erhöhen sämtliche Text- und Bedienelementkontraste auf mindestens 4,5 : 1. Damit erfüllen wir WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.4.3 „Contrast (Minimum)“, das in EN 301 549 Kap. 9 Abs. 9.1.4.3 verankert ist und gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 BFSG verbindlich gilt.
Nach der Kontrastanpassung folgen sukzessive:
Den jeweiligen Umsetzungsstand dokumentieren wir transparent auf dieser BFSG-Informationsseite.
Mit diesem gestaffelten Vorgehen erfüllen wir die Informationspflicht nach § 14 BFSG und schaffen zugleich die Grundlage für eine vollständig barrierefreie Nutzung von AdMarkets.
Wenn Sie bei uns Hilfe zur Barrierefreiheit angefragt haben und nicht zufrieden sind oder wenn Sie der Ansicht sind, durch eine nicht ausreichend barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt zu sein, können Sie sich bei uns beschweren sowie bei der Schlichtungsstelle nach § 16 Absatz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen.
Die zuständige Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) erreichen Sie unter:
Adresse:
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: +49 391 567 4530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
E-Mail: support@vrsmedia.de | Tel.: +49 421 224101-57